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Gläubigerschutz im georgischen GmbH-Recht. Ein Rechtsvergleich mit deutschem GmbH-Recht
Durch die Änderungen vom 14. März 2008 hat der Gesetzgeber den Kapitalschutz im georgischen GmbH-Recht wesentlich verändert. Im Gegensatz zu den MoMiG Änderungen, die im deutschen GmbH-Recht den Kapitalschutz ziemlich gelockert und dabei andere systematische Probleme aus Sicht des Gläubigerschutzes mit sich gebracht haben, ist es dem georgischen Gesetzgeber gelungen, ohne Verschlechterung des Gläubigerschutzes den Kapitalschutz wesentlich zu deregulieren. Auch ...

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